? Andrea Fasching, MSc
Arbeitsvereinbarungen für Supervision

Die Gesamtdauer der Zusammenarbeit ist individuell verschieden.
Termine werden üblicherweise von Sitzung zu Sitzung festgelegt; es besteht auch die Möglichkeit mehrere Termine im vorhinein zu vereinbaren. Die Häufigkeit der Stunden wird gemeinsam abgesprochen.
Die Dauer einer Supervisionsstunde beträgt 45 Minuten. Eine Doppeleinheit geht über 1 Stunde 30 Minuten.

Eine Sitzung mit max. 6 TeilnehmerInnen kostet 120 € und ist im Anschluss bar zu bezahlen oder innerhalb einer Woche auf das, auf der Rechnung ausgewiesene Konto zu überweisen.

Kann ein Termin nicht eingehalten werden, muss er mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden (auch Nachricht auf Anrufbeantworter), ansonsten ist der volle Rechnungsbetrag zu bezahlen.

Es besteht absolute Schweigepflicht der Supervisorin; Inhalte der Gespräche unterliegen dem Berufsgeheimnis. Anfragen von Privatpersonen wie auch von allen öffentlichen Stellen, dürfen nicht beantwortet werden. Im Austausch mit Kollegen bzw. bei Eigensupervision können die Fälle anonym besprochen werden.
Auf Wunsch der TeilnehmerInnen kann eine Bestätigung über Anzahl und Dauer der Supervisionssitzungen ausgestellt werden.

In Krisensituationen bemühe ich mich innerhalb von 48 Stunden einen Termin zu ermöglichen. Auf Wunsch ist auch eine Urlaubsvertretung innerhalb der Praxis gegeben.

Sie erreichen mich telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 9 und 19 Uhr. In diesem Zeitraum kann kurzzeitig der Anrufbeantworter laufen.

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